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Gesetzentwurf: Heiligabend als freier Tag und Handelsänderungen

Der Gesetzentwurf sieht vor, den 24. Dezember (Heiligabend) für alle Arbeitnehmer als gesetzlichen Feiertag festzulegen. Die Novelle präzisiert auch die Handelsregeln, indem sie das Handelsverbot an den zwei aufeinanderfolgenden Sonntagen vor Heiligabend aufhebt und den Handel am Karsamstag auf bis 14:00 Uhr beschränkt.
Wichtige Punkte
Der 24. Dezember (Heiligabend) soll ein gesetzlich arbeitsfreier Tag werden.
Das Handelsverbot gilt nicht an den zwei aufeinanderfolgenden Sonntagen vor dem 24. Dezember.
Am Samstag unmittelbar vor Ostern ist der Handel nach 14:00 Uhr verboten.
Es wird ein ausdrückliches Verbot der Zuweisung unbezahlter Arbeit im Handel an Sonntagen und Feiertagen eingeführt.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite notifications_active Diesen Entwurf verfolgen
95%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2024-11-27
Dafür 403
Dagegen 10
Enthaltung 12
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_777
Startdatum: 2024-11-05
Abstimmungsdatum: 2024-11-27
Sitzung Nr.: 22
Abstimmung Nr.: 167