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Erhöhte Unterstützung für Ernte- und Viehversicherungen

Neue Vorschriften erweitern die Liste der staatlich subventionierten Ernten, einschließlich Heilpflanzen. Es werden Änderungen an den Regeln für Subventionen für Obstbaum-, Strauch- und Erdbeerversicherungen sowie an den Versicherungsperioden für einige Ernten eingeführt. Das Gesetz zielt darauf ab, Landwirten einen besseren finanziellen Schutz vor widrigen Wetterereignissen zu bieten.
Wichtige Punkte
Erweiterung der Liste der subventionierten Ernten um Heilpflanzen, Sonnenblumen, Phacelia, Senf, Flachs, Faserhanf und klein samige Hülsenfrüchte.
Änderung des Beginns der Versicherungsperiode für einige Ernten gegen Frühlingsfröste vom 15. April auf den 1. April.
Einführung neuer Regeln für Subventionen für Obstbaum-, Strauch- und Erdbeerversicherungen, einschließlich Tariflimits und Regeln für die Vergütung von Versicherungsvermittlern.
Festlegung der maximalen Versicherungssummen für neu abgedeckte Ernten (Sonnenblumen, Phacelia, Senf, Flachs, Faserhanf, klein samige Hülsenfrüchte, Heilpflanzen) im Jahr 2025 durch den Landwirtschaftsminister.
Die Subvention für die Versicherungsprämie für neu abgedeckte Ernten im Jahr 2025 beträgt 65% der Prämie pro 1 Hektar Anbaufläche.
Änderungen bezüglich Subventionen und Versicherungsschutz für einige Ernten treten nach einer positiven Entscheidung der Europäischen Kommission in Kraft.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite notifications_active Diesen Entwurf verfolgen
96%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2024-11-27
Dafür 413
Dagegen 5
Enthaltung 11
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_804
Startdatum: 2024-11-07
Abstimmungsdatum: 2024-11-27
Sitzung Nr.: 22
Abstimmung Nr.: 159