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Neue Drohnenregeln: Versicherungspflicht, Registrierung und hohe Bußgelder

Das Gesetz führt klare Regeln für die Nutzung von Drohnen in Polen ein und passt das nationale Recht an die EU-Vorschriften an. Betreiber von Drohnen über 0,25 kg müssen eine Haftpflichtversicherung abschließen, und bei fehlender Registrierung oder Verletzung von Flugverbotszonen drohen hohe Geldstrafen. Sicherheitskräfte dürfen Drohnen, die eine Gefahr darstellen, abfangen oder zerstören.
Wichtige Punkte
Haftpflichtversicherungspflicht: Betreiber von Drohnen zwischen 0,25 kg und 20 kg müssen eine Haftpflichtversicherung abschließen (Bußgeld bei Verstoß: 4.000 PLN).
Registrierung und Lizenzen: Es wird ein obligatorisches Register für Drohnenbetreiber eingeführt, ebenso wie Schulungs- und Prüfungspflichten (Mindestalter für Piloten: 14 Jahre).
Hohe Bußgelder: Für das Fliegen in gesperrten geografischen Zonen oder die fehlende Registrierung drohen Strafen von bis zu 10.000 PLN.
Befugnisse der Sicherheitskräfte: Polizei, Grenzschutz, Militär und andere Dienste können Drohnen abschießen, blockieren oder die Kontrolle übernehmen, wenn diese eine Gefahr darstellen.
Geografische Zonen: Die Polnische Flugsicherungsagentur (PAŻP) wird spezielle geografische Zonen für Drohnenflüge festlegen, was teilweise gebührenpflichtig ist.
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56%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2024-12-20
Dafür 239
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Rządowy projekt ustawy o zmianie ustawy - Prawo lotnicze oraz niektórych innych ustaw.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 810
Startdatum: 2024-11-15
Abstimmungsdatum: 2024-12-20
Abstimmung Nr.: 7