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Neue Vorschriften für die Zucht von Rassehunden und -katzen

Der Gesetzentwurf führt strenge Vorschriften für die Zucht von Rassehunden und -katzen ein und schafft ein staatliches Register für Verbände, die zur Ausstellung von Stammbäumen berechtigt sind. Neue Regeln verpflichten Züchter zu Prüfungen, begrenzen die Zuchthäufigkeit und führen hohe Verwaltungsstrafen bei Verstößen ein. Das Gesetz zielt darauf ab, sogenannte "Welpenfabriken" zu beseitigen und das Tierwohl zu verbessern, was laut der Folgenabschätzung zu einem Preisanstieg bei Rassetieren führen kann.
Wichtige Punkte
Zentralregister: Nur Verbände, die im Register des Landwirtschaftsministers eingetragen sind, dürfen Stammbäume ausstellen; gewöhnliche Vereine sind ausgeschlossen.
Anforderungen an Züchter: Züchter müssen eine Prüfung über Rassekenntnisse bestehen, dürfen nicht wegen Tierschutzdelikten vorbestraft sein und müssen sich Kontrollen unterziehen.
Tierwohl: Es wurden Alters- und Wurfgrenzen eingeführt (z. B. Hündin max. 1 Wurf pro Jahr, max. 7 im Leben) sowie Anforderungen an die Unterbringung.
Hohe Geldstrafen: Bei Verstößen drohen Verwaltungsstrafen: 2.000 bis 10.000 PLN für Züchter und 8.000 bis 100.000 PLN für Verbände.
Aggressive Hunde: Besitzer von als aggressiv geltenden Hunderassen müssen innerhalb von 6 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Ausbildungsbescheinigung eines Trainers vorlegen.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_837
Startdatum: 2024-11-19