Änderungen bei Krankenversicherungsbeiträgen: Feste Basis und neue Regeln ab 2026
Der Gesetzentwurf sieht Änderungen bei der Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge für Unternehmer ab dem 1. Januar 2026 vor. Für Personen mit geringerem Einkommen oder Umsatz wird eine feste Pauschalbasis (75 % des Mindestlohns) eingeführt. Nach Überschreiten bestimmter Einkommens- oder Umsatzschwellen gilt ein zusätzlicher Beitrag auf den Überschuss. Der Entwurf sieht zudem die Abschaffung der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Krankenversicherungsbeiträge vor.
Wichtige Punkte
Neue Bemessungsgrundlage: Für Unternehmer, die nach der Steuerskala oder der Linearsteuer abrechnen, soll die Basis 75 % des Mindestlohns sowie der Einkommensüberschuss über das 1,5-fache des Durchschnittslohns betragen.
Regeln für Pauschalbesteuerte: Für die Pauschalsteuer auf erfasste Einnahmen soll die Basis 75 % des Mindestlohns sowie der Einnahmenüberschuss über das 3-fache des Durchschnittslohns sein.
Sätze für den Überschuss: Der Beitrag auf den Überschuss über die Schwellenwerte beträgt 4,9 % für allgemeine Regeln/Linearsteuer und 3,5 % für die Pauschalsteuer.
Steuerkarte: Für Personen mit Steuerkarte soll die Beitragsbemessungsgrundlage einem Betrag von 75 % des Mindestlohns entsprechen.
Abschaffung von Abzügen: Der Entwurf hebt Vorschriften auf, die es ermöglichten, Krankenversicherungsbeiträge als steuerlich abzugsfähige Kosten geltend zu machen oder vom Einkommen/der Steuer abzuziehen (für Linearsteuer, Pauschalsteuer und Steuerkarte).
2025-04-04
Dafür
213
Dagegen
190
Enthaltung
25
gavel
Status:
Veto des Präsidenten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_838
Startdatum: 2024-11-19
Abstimmungsdatum: 2025-04-04
Sitzung Nr.: 32
Abstimmung Nr.: 17