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Änderungen am Landwirtschaftsschutzfonds: Entschädigung und Beiträge

Neue Vorschriften erleichtern Landwirten und Bauerngruppen den Erhalt von Entschädigungen aus dem Landwirtschaftsschutzfonds, wenn ein aufkaufendes Unternehmen zahlungsunfähig wird. Auch die Regeln für Beiträge der aufkaufenden Unternehmen zum Fonds wurden geändert, mit jährlichen statt vierteljährlichen Abrechnungen.
Wichtige Punkte
Ein breiterer Kreis von Bauernorganisationen (Gruppen, Genossenschaften) kann Entschädigung für unbezahlte Produkte beantragen.
Aufkaufende Unternehmen berechnen und zahlen Beiträge zum Fonds jährlich, nicht vierteljährlich.
Es wurde ein Schwellenwert eingeführt, unter dem aufkaufende Unternehmen keine Erklärungen abgeben oder Zahlungen sofort leisten müssen.
Es wurden Kriterien festgelegt, welche Schulden von Landwirten gegenüber zahlungsunfähigen Käufern für eine Entschädigung in Frage kommen.
Das Verfahren zur Bestätigung unbezahlter Schulden durch den zahlungsunfähigen Käufer wurde vereinfacht.
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100%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2024-12-05
Dafür 442
Dagegen 0
Enthaltung 1
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_842
Startdatum: 2024-11-19
Abstimmungsdatum: 2024-12-05
Sitzung Nr.: 23
Abstimmung Nr.: 12