Höhere Zuschüsse für Gehälter von Arbeitnehmern mit Behinderungen ab Juli 2024
Das Gesetz erhöht die monatlichen Zuschüsse für die Gehälter von Arbeitnehmern mit Behinderungen, die Arbeitgeber vom Staatlichen Fonds für die Rehabilitation behinderter Menschen erhalten. Die neuen, höheren Beträge gelten ab dem 1. Juli 2024. Arbeitgeber können ab dem 1. Januar 2025 Anträge auf Anpassung stellen.
Wichtige Punkte
Erhöhung des monatlichen Zuschusses für Gehälter von Arbeitnehmern mit einem erheblichen Grad der Behinderung auf 2760 PLN.
Erhöhung des monatlichen Zuschusses für Gehälter von Arbeitnehmern mit einem moderaten Grad der Behinderung auf 1550 PLN.
Erhöhung des monatlichen Zuschusses für Gehälter von Arbeitnehmern mit einem leichten Grad der Behinderung auf 575 PLN.
Zusätzliche Erhöhung der Zuschüsse für Personen mit bestimmten Erkrankungen (psychische Erkrankungen, geistige Behinderung, tiefgreifende Entwicklungsstörungen, Epilepsie, Blindheit) um Beträge zwischen 690 PLN und 1380 PLN, abhängig vom Grad der Behinderung.
Die neuen Zuschussbeträge gelten ab dem 1. Juli 2024.
Arbeitgeber können ab dem 1. Januar 2025 Anträge auf Anpassung der Zuschüsse für den Zeitraum ab Juli 2024 stellen.
2024-12-05
Dafür
444
Dagegen
0
Enthaltung
1
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_852
Startdatum: 2024-11-21
Abstimmungsdatum: 2024-12-05
Sitzung Nr.: 23
Abstimmung Nr.: 17