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Verschärfte Strafen für Hassverbrechen

Das Sejm hat Änderungen am Strafgesetzbuch verabschiedet, die die Strafen für aus Hass motivierte Straftaten aufgrund der sexuellen Orientierung, Behinderung, des Alters und anderer Merkmale verschärfen. Personen, die Gewalt anwenden oder öffentlich zum Hass aufrufen, können längere Gefängnisstrafen erhalten.
Wichtige Punkte
Gefängnis von 3 Monaten bis 5 Jahren für Gewalt oder Drohungen gegen Einzelpersonen oder Gruppen aufgrund von Nationalität, Religion, sexueller Orientierung, Behinderung oder anderen geschützten Merkmalen.
Bis zu 3 Jahren Gefängnis für öffentliche Propagierung nationalsozialistischer, kommunistischer, faschistischer oder anderer totalitärer Systeme oder für Aufruf zum Hass.
Bis zu 2 Jahren Gefängnis, Geldstrafe oder Freiheitsbeschränkung für öffentliche Beleidigung oder Verletzung der körperlichen Unversehrtheit aufgrund der Gruppenzugehörigkeit.
Gerichte können verschärfte Strafen verhängen, wenn Straftaten aus Hass gegen bestimmte Gruppen begangen werden.
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54%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-03-06
Dafür 238
Dagegen 201
Enthaltung 0
Vollständige Ergebnisse open_in_new
Bisheriger:
Vom Haus verabschiedet
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gavel
Status:
Sent to Constitutional Tribunal
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Zusätzliche Informationen
Rządowy projekt ustawy o zmianie ustawy - Kodeks karny.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 876
Startdatum: 2024-12-02
Abstimmungsdatum: 2025-03-06
Abstimmung Nr.: 16