Mehrwertsteuer, Akzise und Zahlungsberichterstattung durch Abrechnungsstellen
Der Gesetzentwurf sieht eine Senkung des Mehrwertsteuersatzes für Menstruationstassen auf 5 % und die Beibehaltung des Satzes von 8 % für ausgewählte landwirtschaftliche Produkte vor. Eine zentrale Änderung ist die Verpflichtung für Abrechnungsstellen, Zahlungsverkehrsdaten monatlich an den Leiter der KAS zu melden, was die Pflicht zur Integration von Registrierkassen mit Terminals ersetzt. Zudem wurden Akzisebefreiungen für Testwagen in Forschung und Entwicklung eingeführt.
Wichtige Punkte
Senkung der Mehrwertsteuer auf Menstruationstassen (auf 5 %) und Beibehaltung des Satzes von 8 % auf bestimmte Düngemittel, Pflanzenschutzmittel und Futtermittel.
Abrechnungsstellen sind verpflichtet, dem Leiter der KAS monatliche Informationen über Zahlungstransaktionen von Händlern zu übermitteln.
Banken, die als Abrechnungsstellen fungieren, müssen der KAS Informationen, die dem Bankgeheimnis unterliegen, im für die Meldung erforderlichen Umfang zur Verfügung stellen.
Einführung von Geldstrafen bis zu 700.000 PLN für Abrechnungsstellen bei Nichteinhaltung der Meldepflichten.
Verlängerung des Reverse-Charge-Verfahrens für Gas, Strom und Emissionszertifikate bis zum 31. Dezember 2026.
Einführung einer Akzisebefreiung für Personenkraftwagen mit professioneller Zulassung, die für Testfahrten im Rahmen von F&E-Arbeiten genutzt werden.
2025-01-24
Dafür
420
Dagegen
1
Enthaltung
21
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_896
Startdatum: 2024-12-10
Abstimmungsdatum: 2025-01-24
Sitzung Nr.: 27
Abstimmung Nr.: 21