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Polen tritt Europäischer Staatsanwaltschaft bei: Neue Regeln zur Bekämpfung von EU-Finanzkriminalität

Das Gesetz führt Änderungen im polnischen Recht ein, um die Teilnahme Polens an der verstärkten Zusammenarbeit im Rahmen der Europäischen Staatsanwaltschaft zu ermöglichen. Das bedeutet, dass eine spezielle europäische Institution unter Beteiligung polnischer Staatsanwälte die Verfolgung von Finanzkriminalität zum Nachteil des EU-Haushalts, wie Betrug oder Korruption, übernehmen wird. Die Änderungen betreffen unter anderem den Status der in dieser Struktur tätigen Staatsanwälte und die Regeln der Zusammenarbeit polnischer Dienste mit der Europäischen Staatsanwaltschaft.
Wichtige Punkte
Polen tritt der Europäischen Staatsanwaltschaft bei, die Finanzkriminalität gegen den EU-Haushalt verfolgen wird (z.B. Betrug, Korruption).
Polnische Staatsanwälte können unter besonderen Regeln bei der Europäischen Staatsanwaltschaft arbeiten.
In Polen werden Büros für delegierte europäische Staatsanwälte eingerichtet, unterstützt von polnischen Staatsanwaltschaftseinheiten.
Polizei und andere Dienste sind verpflichtet, Straftaten, die in den Zuständigkeitsbereich der Europäischen Staatsanwaltschaft fallen, zu melden.
Von der Europäischen Staatsanwaltschaft gesammelte Beweise können in polnischen Gerichten verwendet werden.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite notifications_active Diesen Entwurf verfolgen
54%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-01-24
Dafür 240
Dagegen 204
Enthaltung 0
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_906
Startdatum: 2024-12-18
Abstimmungsdatum: 2025-01-24
Sitzung Nr.: 27
Abstimmung Nr.: 19