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Gesetzesänderungen: Verbot der Leugnung des Wolhynien-Genozids und der OUN-UPA-Ideologie

Dieser Gesetzentwurf führt Änderungen im Gesetz über das Institut für Nationales Gedenken und im Strafgesetzbuch ein. Ziel ist es, die öffentliche Leugnung des Völkermords in Wolhynien und angrenzenden Regionen zu kriminalisieren sowie die Verbreitung der Ideologie der Organisation Ukrainischer Nationalisten (Bandera-Fraktion, OUN-B) und der Ukrainischen Aufständischen Armee (UPA) zu verbieten. Bürger sollten sich bewusst sein, dass die öffentliche Leugnung dieser Ereignisse oder die Förderung dieser Ideologien strafbar sein wird, ähnlich der Leugnung von NS-Verbrechen.
Wichtige Punkte
Neue Definition ukrainischer Formationsverbrechen: Das Gesetz präzisiert, dass OUN-B- und UPA-Verbrechen den Völkermord in Wolhynien und angrenzenden Regionen (1943-1945) sowie andere Gewalt- und Terrorakte von 1921-1950 umfassen.
Strafen für die Leugnung der Wolhynien-Verbrechen: Die öffentliche Leugnung des Wolhynien-Genozids wird strafbar sein, ähnlich der Leugnung von NS- oder kommunistischen Verbrechen.
Verbot der Verbreitung der OUN-B- und UPA-Ideologie: Die Förderung der Ideologie dieser Organisationen, die zum Völkermord führte, wird bestraft, ähnlich der Förderung der NS- oder kommunistischen Ideologie.
Auswirkungen auf soziale Beziehungen: Ziel ist der Schutz des polnischen Geschichtsgedächtnisses und die Verhinderung von Geschichtsfälschungen, was die öffentliche Debatte und die Beziehungen zu einem Teil der ukrainischen Minderheit in Polen beeinflussen kann.
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55%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-02-21
Dafür 183
Dagegen 235
Enthaltung 13
gavel
Status:
In Bearbeitung
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_908
Startdatum: 2024-12-18
Abstimmungsdatum: 2025-02-21
Sitzung Nr.: 29
Abstimmung Nr.: 30