Verschiebung der obligatorischen elektronischen Zustellung für Unternehmen
Das Gesetz verschiebt das Datum, ab dem im CEIDG registrierte Unternehmen amtliche elektronische Zustellungen nutzen müssen. Die ursprüngliche Frist vom 31. Dezember 2023 wurde auf den 1. Januar 2025 geändert. Darüber hinaus müssen Unternehmen, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 30. September 2026 einen Antrag auf Änderung ihres CEIDG-Eintrags stellen, eine elektronische Zustelladresse besitzen.
Wichtige Punkte
Obligatorische elektronische Zustelladresse für CEIDG-Unternehmen auf den 1. Januar 2025 verschoben.
Unternehmen, die ihren CEIDG-Eintrag in einem bestimmten Zeitraum (Juli 2025 - September 2026) ändern, benötigen eine elektronische Zustelladresse.
Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
2023-12-12
Dafür
431
Dagegen
12
Enthaltung
5
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_92
Startdatum: 2023-12-08
Abstimmungsdatum: 2023-12-12
Sitzung Nr.: 1
Abstimmung Nr.: 107