Aussetzung der Rechte von Abgeordneten und Senatoren bei Freiheitsentzug
Neue Vorschriften besagen, dass Abgeordnete und Senatoren, die ihrer Freiheit beraubt werden (z.B. verhaftet oder verurteilt), für diese Zeit die meisten ihrer Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit ihrem Mandat verlieren. Dies gilt auch, wenn sie sich verstecken oder im Ausland aufhalten, um einer Strafe zu entgehen. Werden sie jedoch freigesprochen oder das Verfahren eingestellt (mit Ausnahmen für bedingte Einstellung, Amnestie oder Verjährung), erhalten sie ihre ausstehenden Bezüge und Diäten.
Wichtige Punkte
Ein Abgeordneter oder Senator, der seiner Freiheit beraubt ist (verhaftet, verurteilt), kann die meisten seiner parlamentarischen Rechte und Pflichten nicht ausüben.
Die Aussetzung der Rechte gilt auch für diejenigen, die sich verstecken oder im Ausland aufhalten, um einer Strafe zu entgehen.
Im Falle eines Freispruchs oder einer Einstellung des Verfahrens (mit bestimmten Ausnahmen) erhält der Abgeordnete oder Senator seine ausstehende Vergütung.
Die neuen Regeln gelten auch für Fälle, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes begonnen haben.
2025-01-24
Dafür
236
Dagegen
203
Enthaltung
0
gavel
Status:
An den Präsidenten übermittelt
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_926
Startdatum: 2024-12-31
Abstimmungsdatum: 2025-01-24
Sitzung Nr.: 27
Abstimmung Nr.: 17