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Gehaltstransparenz und Gleichbehandlung im Einstellungsprozess

Neue Arbeitsgesetzbuch-Regelungen verpflichten Arbeitgeber, Bewerber bereits in der Stellenanzeige oder vor dem Vorstellungsgespräch über das vorgeschlagene Gehalt zu informieren. Dies soll mehr Transparenz und Gleichbehandlung im Einstellungsprozess gewährleisten. Zudem dürfen Arbeitgeber nicht mehr nach früheren Gehältern fragen.
Wichtige Punkte
Arbeitgeber müssen Gehaltsspannen in Stellenanzeigen oder vor Vorstellungsgesprächen angeben.
Stellenanzeigen und Berufsbezeichnungen müssen geschlechtsneutral sein, und der Einstellungsprozess diskriminierungsfrei.
Arbeitgeber dürfen Bewerber nicht mehr nach ihren früheren Gehältern fragen.
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54%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-05-09
Dafür 228
Dagegen 14
Enthaltung 181
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_934
Startdatum: 2025-01-07
Abstimmungsdatum: 2025-05-09
Sitzung Nr.: 34
Abstimmung Nr.: 19