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Neue Regeln für die Beschäftigung von Ausländern in Polen: Digitalisierung und neue Pflichten

Das Gesetz führt umfassende und einheitliche Regeln für die Einstellung von Arbeitnehmern aus dem Ausland ein. Eine wesentliche Änderung ist die Digitalisierung des gesamten Prozesses – Anträge auf Arbeitserlaubnis werden ausschließlich online gestellt, was die Verfahren beschleunigen soll. Gleichzeitig erlegt das Gesetz den Arbeitgebern neue Pflichten auf, wie z. B. die Bereitstellung eines Vertrags in einer für den Ausländer verständlichen Sprache, und sieht höhere Strafen für illegale Beschäftigung vor.
Wichtige Punkte
Alle Anträge auf Arbeitserlaubnisse und andere Dokumente werden ausschließlich online über ein spezielles System eingereicht.
Arbeitgeber sind verpflichtet, dem ausländischen Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag in einer für ihn verständlichen Sprache vorzulegen.
Das vereinfachte Einstellungsverfahren (auf Grundlage einer Erklärung) für Bürger ausgewählter Länder wird auf 24 Monate verlängert.
Die Regierung erhält die Möglichkeit, jährliche Obergrenzen für die Anzahl der erteilten Arbeitserlaubnisse einzuführen, um den heimischen Markt zu schützen.
Die Geldstrafen für die illegale Beschäftigung eines Ausländers werden erhöht und liegen zwischen 3.000 und 50.000 PLN.
Anträge von Unternehmen von strategischer Bedeutung für die polnische Wirtschaft werden vorrangig behandelt.
Es sind Mittel aus dem Arbeitsfonds für Programme zur beruflichen Aktivierung und Polnischkurse für Ausländer vorgesehen.
Arbeitgeber müssen eine Kopie des Aufenthaltsdokuments des Ausländers für die gesamte Dauer des Arbeitsverhältnisses aufbewahren.
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54%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-02-21
Dafür 231
Dagegen 196
Enthaltung 0
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_949
Startdatum: 2025-01-09
Abstimmungsdatum: 2025-02-21
Sitzung Nr.: 29
Abstimmung Nr.: 71