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Neue Regeln zur Meldung hoher Objekte für Flugsicherheit

Das Gesetz führt die Pflicht ein, Gebäude und andere Bauwerke zwischen 50 und 100 Metern Höhe dem Verteidigungsministerium zu melden. Dies dient der Verbesserung der Flugsicherheit. Die Nichteinhaltung dieser Pflicht kann zu Strafen führen.
Wichtige Punkte
Eigentümer oder Verwalter von Bauwerken mit einer Höhe von 50-100 Metern müssen diese dem Verteidigungsministerium melden.
Die Meldung muss mindestens 2 Monate erfolgen, bevor das Objekt eine Höhe von 50 Metern erreicht.
Bei Nichtmeldung oder Nichtaktualisierung von Daten drohen Strafen, einschließlich Geldstrafen oder Freiheitsentzug.
Bestehende oder im Bau befindliche Objekte, die vor Inkrafttreten des Gesetzes 50-100 Meter erreicht haben oder erreichen werden, müssen innerhalb von 3 Monaten nach Inkrafttreten gemeldet werden.
Das Verteidigungsministerium wird ein öffentliches Register der gemeldeten Objekte führen.
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54%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-02-06
Dafür 231
Dagegen 0
Enthaltung 200
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_952
Startdatum: 2025-01-09
Abstimmungsdatum: 2025-02-06
Sitzung Nr.: 28
Abstimmung Nr.: 15