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Änderungen bei Förderfonds für Agrar- und Lebensmittelprodukte und Biokraftstoffe

Das Gesetz ändert die Regeln für die Verwaltung von Fonds zur Förderung polnischer Agrar- und Lebensmittelprodukte. Dies betrifft unter anderem die Art und Weise der Einreichung von Zahlungserklärungen und die Verwendung der Mittel aus den Fonds zur Förderung von Getreide, Ölsaaten, Obst, Gemüse und Bienenprodukten, einschließlich Aktivitäten im Zusammenhang mit Biokraftstoffen.
Wichtige Punkte
Der Umfang der durch die Fonds finanzierten Fördermaßnahmen wurde um Biokraftstoffe aus Getreide und Ölsaaten erweitert.
Die elektronische Einreichung von Zahlungserklärungen an die Fonds wurde obligatorisch eingeführt, wofür eine elektronische, vertrauenswürdige oder persönliche Unterschrift erforderlich ist.
Maximale finanzielle Unterstützungsbeträge aus dem Obst- und Gemüseförderfonds für Aktivitäten im Zusammenhang mit Bienenprodukten (bis zu 5%) sowie für Schulungen und Aktivitäten von Branchenorganisationen (bis zu 15% für Obst/Gemüse und Bienenprodukte) wurden festgelegt.
Die zur Zahlung an den Ölsaatenförderfonds verpflichtete Stelle wurde geändert; es handelt sich nun um Stellen, die Ölsaaten von Erzeugern aufkaufen.
Die Anforderung, bei Erklärungen von natürlichen Personen die PESEL-Nummer anzugeben, wurde eingeführt.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite notifications_active Diesen Entwurf verfolgen
97%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-02-21
Dafür 414
Dagegen 5
Enthaltung 9
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_953
Startdatum: 2025-01-09
Abstimmungsdatum: 2025-02-21
Sitzung Nr.: 29
Abstimmung Nr.: 34