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Finanzierung des Kernkraftwerksbaus und Befreiung des Unternehmens von Gewinnabführungen

Neue Vorschriften legen fest, wie der Staat den Bau des ersten Kernkraftwerks in Polen finanzieren wird, indem er Geld oder Anleihen an das für die Investition zuständige Unternehmen überweist. Gleichzeitig wird dieses Unternehmen ab 2025 von der Pflicht befreit, Gewinne an den Staatshaushalt abzuführen, was die Projektdurchführung erleichtern soll.
Wichtige Punkte
Der Staat wird das Unternehmen, das das Kernkraftwerk baut, finanziell unterstützen, in Form von Haushaltsmitteln oder Staatsanleihen.
Diese Unterstützung ist für den Bau des Kraftwerks und den laufenden Betrieb des Unternehmens vorgesehen.
Jährliche Höchstgrenzen für die Haushaltsmittel des Staates für diesen Zweck wurden für die Jahre 2025-2030 festgelegt.
Das für den Bau des Kernkraftwerks zuständige Unternehmen muss ab 2025 keine Gewinne mehr an den Staatshaushalt abführen.
Eine jährliche Berichtspflicht über die Verwendung der erhaltenen Unterstützung wurde eingeführt.
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100%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-02-20
Dafür 430
Dagegen 1
Enthaltung 0
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_955
Startdatum: 2025-01-15
Abstimmungsdatum: 2025-02-20
Sitzung Nr.: 29
Abstimmung Nr.: 6