Neue Regeln für Biokraftstoffe, Biokomponenten und erneuerbare Energien im Verkehr
Das Gesetz führt Änderungen an den Vorschriften für Biokraftstoffe und Biokomponenten ein, einschließlich neuer Definitionen und Regeln für deren Verwendung. Es legt das Nationale Richtziel für den Anteil erneuerbarer Kraftstoffe im Verkehr fest und regelt die Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Quellen auf dieses Ziel. Es werden auch Strafen bei Nichteinhaltung eingeführt.
Wichtige Punkte
Einführung neuer Definitionen für Biokomponenten, erneuerbare Kraftstoffe und recycelte Kohlenstoffkraftstoffe.
Festlegung des Nationalen Richtziels für den Anteil erneuerbarer Kraftstoffe im Verkehr auf 14,9 % (mit Multiplikatoren für bestimmte Kraftstoffarten).
Möglichkeit der Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen, der im Straßen- und Schienenverkehr verwendet wird, auf das Nationale Richtziel.
Festlegung eines Mindestanteils an fortgeschrittenen Biokomponenten in Kraftstoffen.
Änderungen der Zertifizierungs- und Berichterstattungsvorschriften für Biokraftstoffe und Biokomponenten.
Einführung von Geldstrafen bei Nichteinhaltung neuer Verpflichtungen, einschließlich der Nichterreichung des Nationalen Richtziels.
Möglichkeit der Zahlung einer Ersatzgebühr in den Jahren 2026-2029 bei teilweiser Erfüllung des Nationalen Richtziels.
2025-02-06
Dafür
231
Dagegen
199
Enthaltung
0
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_956
Startdatum: 2025-01-15
Abstimmungsdatum: 2025-02-06
Sitzung Nr.: 28
Abstimmung Nr.: 13