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Änderungen der Abgabenordnung und Zustellung amtlicher Schreiben

Neue Vorschriften ändern die Regeln für die Berechnung von Zinsen auf bestimmte Steuerüberzahlungen. Das Verfahren zur Zustellung amtlicher Schreiben per Post wurde ebenfalls präzisiert, wobei die Aufbewahrungsfrist und der Zeitpunkt, zu dem ein Schreiben als zugestellt gilt, wenn der Adressat es nicht abholt, festgelegt wurden.
Wichtige Punkte
Zinsen auf bestimmte Steuerüberzahlungen werden ab dem Tag ihrer Entstehung berechnet.
Amtliche Schreiben, die nicht bei der Post abgeholt werden, werden 14 Tage aufbewahrt und danach als zugestellt betrachtet.
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56%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-02-20
Dafür 238
Dagegen 181
Enthaltung 9
gavel
Status:
In Kraft getreten
BÜRGERWILLE REGISTRIERT
0% Dafür 100% Dagegen
1 ERFASSTE STIMMEN
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_964
Startdatum: 2025-01-22
Abstimmungsdatum: 2025-02-20
Sitzung Nr.: 29
Abstimmung Nr.: 8