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Neue Verbrauchssteuern auf Vaping-Geräte und Nikotinprodukte

Der Gesetzentwurf sieht vor, Vaping-Geräte, Teilesätze dafür, Nikotinbeutel und andere Nikotinprodukte der Verbrauchssteuer zu unterwerfen. Er führt auch eine Erhöhung der Verbrauchssteuer auf die in Einweg-E-Zigaretten enthaltene Flüssigkeit ein. Auch die Regeln zur Festsetzung der zusätzlichen Gebühr im Gesetz über die öffentliche Gesundheit wurden geändert.
Wichtige Punkte
Neue Besteuerung: Die Verbrauchssteuer wird Vaping-Geräte, Teilesätze dafür, Nikotinbeutel und andere Nikotinprodukte umfassen.
Verbrauchssteuersätze: Der Satz für Vaping-Geräte und Teilesätze beträgt 40 PLN pro Stück; für Nikotinbeutel und andere Nikotinprodukte beträgt der Zielsatz 250 PLN/kg (150 PLN/kg im Jahr 2025).
Einweg-E-Zigaretten: Die Verbrauchssteuer auf Flüssigkeit in Einweg-E-Zigaretten wird um 40 PLN erhöht.
Lebensmittelgebühr: Die Vorschriften zur zusätzlichen Gebühr wurden geändert, wobei die Möglichkeit ihrer Reduzierung bei Einreichung einer Korrektur und Zahlung eingeführt wurde.
Pflichten der Unternehmen: Es wurden Anforderungen an die Registrierung, Kennzeichnung mit Verbrauchssteuermarken und Abgabe von Erklärungen für neue Produktkategorien eingeführt.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite notifications_active Diesen Entwurf verfolgen
56%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-02-20
Dafür 242
Dagegen 191
Enthaltung 1
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_981
Startdatum: 2025-01-29
Abstimmungsdatum: 2025-02-20
Sitzung Nr.: 29
Abstimmung Nr.: 7