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Neue Beschränkungen für E-Zigaretten, Liquids und Nikotinbeutel.

Dieses Gesetz führt neue Regeln für den Verkauf, die Werbung und die Zusammensetzung von E-Zigaretten, deren Liquids und Nikotinbeuteln ein, um die öffentliche Gesundheit besser zu schützen. Wesentliche Änderungen sind ein kategorisches Verbot des Verkaufs dieser Produkte an Personen unter 18 Jahren sowie eine Ausweitung der Werbe- und Verkaufsverbote an vielen öffentlichen Orten. Hersteller und Importeure von Nikotinbeuteln müssen deren Zusammensetzung melden und bestimmte Standards erfüllen.
Wichtige Punkte
Ein kategorisches Verbot des Verkaufs von E-Zigaretten, deren Liquids und Nikotinbeuteln an Personen unter 18 Jahren wurde eingeführt. Einzelhändler müssen einen sichtbaren Hinweis auf dieses Verbot anbringen.
Der Verkauf von E-Zigaretten, Liquids, Nikotinbeuteln und Tabakprodukten ist in Automaten, im Selbstbedienungssystem (außer Duty-Free-Shops) sowie in medizinischen Einrichtungen, Schulen und Sport- und Freizeiteinrichtungen verboten.
Das Werbe- und Promotionsverbot umfasst nun auch Nikotinbeutel, E-Zigaretten und Nachfüllbehälter, was bedeutet, dass diese nicht öffentlich verteilt, zur Verkostung angeboten oder mit Prämien verkauft werden dürfen.
Die maximale Flüssigkeitskapazität für E-Zigaretten wurde festgelegt (10 ml für Nachfüllbehälter, 2 ml für Einwegprodukte), und Gesundheitswarnungen sind nun auf E-Zigarettenverpackungen (auch nikotinfreien) und Nikotinbeuteln vorgeschrieben.
Detaillierte Anforderungen an die Zusammensetzung von Nikotinbeuteln wurden eingeführt (z.B. maximal 20 mg Nikotin pro Gramm, Fehlen bestimmter Zusatzstoffe) sowie eine Meldepflicht für Hersteller und Importeure bezüglich ihrer Zusammensetzung an die Behörden.
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ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-05-21
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_983
Startdatum: 2025-01-31
Abstimmungsdatum: 2025-05-21
Sitzung Nr.: 35
Abstimmung Nr.: 12