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Änderung der staatlichen Ausgabenobergrenze für Entwicklungsinstitutionen bis 2029

Das Gesetz ändert den Höchstbetrag, den der Staat aus dem Haushalt zur Unterstützung der Entwicklung über spezielle Institutionen ausgeben kann. Es legt eine neue Gesamtausgabenobergrenze bis 2029 fest und gibt die jährlichen Beträge an, die für diesen Zweck bereitgestellt werden können.
Wichtige Punkte
Die Gesamtobergrenze der Staatsausgaben für Entwicklungsinstitutionen in den Jahren 2020-2029 wurde auf über 67 Milliarden PLN festgelegt.
Das Gesetz legt die jährlichen Höchstbeträge fest, die in diesem Zeitraum ausgegeben werden dürfen, wobei erhebliche Beträge für die Jahre 2025 und 2027 vorgesehen sind.
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96%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-03-06
Dafür 421
Dagegen 15
Enthaltung 1
gavel
Status:
In Kraft getreten
BÜRGERWILLE REGISTRIERT
0% Dafür 100% Dagegen
1 ERFASSTE STIMMEN
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_992
Startdatum: 2025-02-04
Abstimmungsdatum: 2025-03-06
Sitzung Nr.: 30
Abstimmung Nr.: 7