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Begrenzung von Anfechtungen von Entscheidungen über Landgemeinschaften nach 5 Jahren

Das Gesetz führt Regeln ein, die eine Anfechtung von Entscheidungen über Landgemeinschaften nach Ablauf von 5 Jahren seit ihrer Erlassung erschweren. Dies bedeutet mehr Rechtssicherheit für Landbesitzer und Teilnehmer von Landgemeinschaften.
Wichtige Punkte
Nach 5 Jahren seit Erlassung einer Entscheidung über eine Landgemeinschaft kann diese nicht mehr für nichtig erklärt werden.
Nach 5 Jahren gelten Bestimmungen über die Aufhebung rechtskräftiger Entscheidungen in Landgemeinschaftsangelegenheiten nicht mehr.
Die Änderung betrifft auch bereits eingeleitete, aber noch nicht abgeschlossene Verfahren.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite notifications_active Diesen Entwurf verfolgen
55%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-04-04
Dafür 238
Dagegen 0
Enthaltung 195
Vollständige Ergebnisse open_in_new
Bisheriger:
Eingebracht
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gavel
Status:
Gesetz geworden
BÜRGERWILLE REGISTRIERT
100% Dafür 0% Dagegen
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Zusätzliche Informationen
Senacki projekt ustawy o zmianie ustawy o zagospodarowaniu wspólnot gruntowych.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 995
Startdatum: 2025-02-04
Abstimmungsdatum: 2025-04-04
Abstimmung Nr.: 9