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Befreiung von Gerichtsbewährungshelfern von Parkgebühren für Dienstfahrzeuge

Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, Gerichtsbewährungshelfer von Parkgebühren zu befreien, wenn sie private Fahrzeuge für dienstliche Zwecke nutzen. Dies soll ihre Arbeitsbedingungen verbessern und ihnen ermöglichen, mehr Zeit für Außendienstaufgaben aufzuwenden, was zu einer besseren Betreuung ihrer Schützlinge führt.
Wichtige Punkte
Fahrzeuge, die von Gerichtsbewährungshelfern für dienstliche Zwecke genutzt werden, sind von Parkgebühren in gebührenpflichtigen Parkzonen befreit.
Um die Befreiung in Anspruch nehmen zu können, muss das Fahrzeug eine spezielle Vignette tragen, die vom Präsidenten des Bezirksgerichts ausgestellt wird.
Die Änderung soll 3 Monate nach Verkündung des Gesetzes in Kraft treten.
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Status:
In Bearbeitung
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Drucknummer: 10_997
Startdatum: 2025-02-04