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Schutz der Landwirtschaft vor Geruchs- und Lärmbeschwerden

Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, Landwirte vor Klagen wegen typischer ländlicher Gerüche und Geräusche, wie Tierlärm oder landwirtschaftliche Maschinen, zu schützen. Dies soll die Landwirtschaft erleichtern und Insolvenzen verhindern, wodurch die Ernährungssicherheit des Landes gestärkt wird.
Wichtige Punkte
Typische ländliche Gerüche und Geräusche (z.B. von Tieren, Maschinen) werden rechtlich geschützt, wenn die landwirtschaftliche Tätigkeit gesetzeskonform und sozial verträglich ist.
Landwirte können nicht mehr wegen Belästigungen durch normale landwirtschaftliche Tätigkeiten verklagt werden, was die Anzahl der Gerichtsstreitigkeiten reduzieren soll.
Das Gesetz soll die traditionelle Landwirtschaft und den Agrotourismus fördern und die ländliche Landschaft und Kultur schützen.
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Status:
In Bearbeitung
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Drucknummer: 10_998
Startdatum: 2025-02-04