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Zwangsschiedsverfahren für private Studienkredite beendet

Dieses Gesetz soll Studierende mit privaten Bildungskrediten schützen. Es verbietet Kreditgebern, Klauseln zu verwenden, die Streitigkeiten außerhalb des Gerichts erzwingen oder Sammelklagen verhindern. Dies erleichtert Studierenden den Zugang zu Gerichten bei Problemen mit ihren Krediten.
Wichtige Punkte
Keine Zwangsschiedsverfahren mehr: Kreditgeber können Studierende nicht mehr zwingen, Streitigkeiten über private Bildungskredite außerhalb des Gerichts zu lösen.
Möglichkeit von Sammelklagen: Studierende können sich nun zu Sammelklagen gegen Kreditgeber zusammenschließen, was ihre Chancen auf eine faire Lösung erhöht.
Gerichte entscheiden über Streitigkeiten: Alle Fragen zur Gültigkeit von Schiedsvereinbarungen werden von einem Gericht und nicht von einem Schiedsrichter entschieden.
Erhöhter Schutz für Studierende: Das Gesetz stärkt die Rechte von Studierenden bei Streitigkeiten mit privaten Bildungskreditgebern.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_1023
Sponsor: Rep. Scanlon, Mary Gay [D-PA-5]
Startdatum: 2021-02-11