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Unterstützung für Handwerksgetränkehersteller: Zugang zu PPP-Darlehen

Dieses Gesetz erweitert den Zugang zu zweiten PPP-Darlehen (Paycheck Protection Program) für Handwerksgetränkehersteller wie Brauereien und Weingüter. Das bedeutet, dass diese Unternehmen, die 2019 oder 2020 mindestens 35 % ihres Bruttojahresumsatzes aus persönlichen Verkäufen erzielt haben, leichter finanzielle Unterstützung erhalten können. Ziel ist es, sie dabei zu unterstützen, Arbeitsplätze und finanzielle Stabilität in schwierigen Zeiten zu erhalten.
Wichtige Punkte
Handwerksgetränkehersteller (z.B. Brauereien, Weingüter) können nun zweite PPP-Darlehen beantragen, wenn sie bestimmte Kriterien für persönliche Verkäufe erfüllen.
Die Änderungen gelten rückwirkend, d.h. sie umfassen auch Darlehen, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes vergeben wurden, sofern sie noch nicht erlassen wurden.
Das Gesetz zielt darauf ab, kleinen Unternehmen in der Handwerksgetränkeindustrie zu helfen, den Betrieb und die Beschäftigung aufrechtzuerhalten.
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Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_1035
Sponsor: Rep. Wexton, Jennifer [D-VA-10]
Startdatum: 2021-02-11