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Online-Zugänglichkeitsgesetz: Websites und Apps für Menschen mit Behinderungen

Dieses Gesetz erweitert bestehende Behindertenrechte auf Websites und mobile Anwendungen von Privatunternehmen. Das bedeutet, dass Unternehmen sicherstellen müssen, dass ihre digitalen Dienste für alle zugänglich sind, unabhängig von einer Behinderung, oder alternative Zugangsmöglichkeiten bieten. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen die Nutzung von Online-Diensten wie Einkaufen oder Bankgeschäften zu erleichtern.
Wichtige Punkte
Zugänglichkeitsanforderung: Websites und mobile Anwendungen von Privatunternehmen müssen für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein, gemäß spezifischen Standards.
Alternative Lösungen: Wenn eine Website oder App die Standards nicht erfüllt, muss das Unternehmen eine andere Möglichkeit zum Zugriff auf Inhalte bereitstellen.
Beschwerdeverfahren: Bürger können mangelnde Zugänglichkeit melden, und Unternehmen haben Zeit, Probleme zu beheben, bevor der Generalstaatsanwalt eingeschaltet wird.
Strafen bei Verstößen: Unternehmen, die die Vorschriften nicht einhalten, können mit Geldstrafen belegt werden.
Flexibilität für kleine Unternehmen: Die Vorschriften sehen eine gewisse Flexibilität für kleine Unternehmen vor, um die neuen Anforderungen zu erfüllen.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_1100
Sponsor: Rep. Budd, Ted [R-NC-13]
Startdatum: 2021-02-18