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Einschränkung der SBA-Hilfe für China-verbundene Unternehmen

Ein neuer Gesetzentwurf zielt darauf ab, Unternehmen mit Verbindungen zu China daran zu hindern, Unterstützung von der US-amerikanischen Small Business Administration (SBA) zu erhalten. Dies bedeutet, dass Unternehmen mit Hauptsitz in China oder solche, bei denen über 25 % der Stimmrechte im Besitz chinesischer Bürger sind, nicht für US-amerikanische Kleinunterstützungsprogramme in Frage kommen. Ziel ist es, amerikanische Steuerzahler zu schützen und inländische Unternehmen zu unterstützen.
Wichtige Punkte
Unternehmen mit Hauptsitz in China erhalten keine SBA-Hilfe.
Unternehmen, bei denen über 25 % der Stimmrechte im Besitz chinesischer Bürger sind, sind von der SBA-Hilfe ausgeschlossen.
Die SBA muss ihre Vorschriften anpassen, um diese Einschränkungen umzusetzen.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_1138
Sponsor: Rep. Jacobs, Chris [R-NY-27]
Startdatum: 2021-02-18