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Studentendarlehenshilfe: Entlastung bei Behinderung und Insolvenz

Dieses Gesetz bringt wichtige Änderungen für Personen mit privaten Bildungsdarlehen. Wenn ein Kreditnehmer oder Mitunterzeichner dauerhaft behindert wird, kann das Darlehen erlassen werden. Darüber hinaus erleichtert das Gesetz den Erlass von Studentendarlehen im Falle einer Insolvenz, was vielen Menschen finanzielle Erleichterung verschaffen kann.
Wichtige Punkte
Private Bildungsdarlehen können bei dauerhafter und vollständiger Behinderung des Studentendarlehensnehmers oder Mitunterzeichners erlassen werden.
Der aufgrund einer Behinderung erlassene Darlehensbetrag wird nicht als steuerpflichtiges Einkommen betrachtet und beeinflusst nicht die Berechtigung für andere Bundes- oder Landesleistungen.
Studentendarlehen sind nun im Insolvenzverfahren erlassbar, was einen Weg zur finanziellen Entlastung bietet.
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Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_1143
Sponsor: Rep. Kildee, Daniel T. [D-MI-5]
Startdatum: 2021-02-18