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Körper- und Autokameras: Erhöhte Transparenz für Bundespolizeieinsätze

Neue Vorschriften verlangen, dass Bundespolizisten Körperkameras tragen und Kameras in Streifenwagen verwenden. Dies soll die Transparenz ihrer Einsätze erhöhen, Aufnahmen von Interaktionen mit Bürgern bereitstellen und die Bearbeitung von Beschwerden erleichtern. Bürger erhalten das Recht, Aufnahmen einzusehen, was ihre Sicherheit und Rechte beeinflussen kann.
Wichtige Punkte
Alle Bundespolizisten müssen Körperkameras tragen und diese bei Einsätzen aktivieren, mit einigen Ausnahmen.
Bundesstreifenwagen werden mit Kameras ausgestattet, die sowohl außerhalb als auch innerhalb des Fahrzeugs aufzeichnen.
Aufnahmen werden für einen bestimmten Zeitraum aufbewahrt, und Bürger, die auf den Aufnahmen zu sehen sind, haben das Recht, diese einzusehen.
Das Gesetz verbietet die Verwendung von Gesichtserkennungs- und anderen biometrischen Überwachungstechnologien in diesen Kameras.
Bei Verstößen gegen die Aufzeichnungspflicht oder Manipulation von Aufnahmen sind Disziplinarmaßnahmen und rechtliche Vermutungen zugunsten der Bürger vorgesehen.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_1163
Sponsor: Del. Norton, Eleanor Holmes [D-DC-At Large]
Startdatum: 2021-02-18