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Längere Datenspeicherung für Berichte über Online-Kindesausbeutung

Neue Vorschriften verlängern die Aufbewahrungsfrist für Meldungen über Online-Kindesausbeutung von 90 auf 180 Tage. Dies soll den Kampf gegen solche Verbrechen verbessern und Kinder besser schützen. Unternehmen können diese Daten freiwillig noch länger aufbewahren, um weitere Ausbeutung zu verhindern.
Wichtige Punkte
Unternehmen, die Online-Kindesausbeutung an CyberTipline melden, müssen diese Daten nun 180 Tage lang aufbewahren, statt der bisherigen 90 Tage.
Unternehmen können diese Daten freiwillig länger als 180 Tage aufbewahren, um die Verbreitung von Material zur Kindesausbeutung effektiver zu verhindern.
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Drucknummer: 117_HR_1198
Sponsor: Rep. Gonzalez, Anthony [R-OH-16]
Startdatum: 2021-02-22