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Mindestlohn-Anpassung: Verknüpfung des Lohns mit der Armutsgrenze für Familien.

Dieses Gesetz ändert die Berechnung des bundesweiten Mindestlohns, indem es ihn direkt an die Armutsgrenze für eine vierköpfige Familie koppelt. Ziel ist es, sicherzustellen, dass ein Vollzeitarbeitnehmer jährlich mindestens 25,5 % über der bundesweiten Armutsgrenze verdient. Dies soll die Lebensbedingungen und die Erschwinglichkeit von Wohnraum für Geringverdiener verbessern.
Wichtige Punkte
Der Mindestlohn wird alle vier Jahre neu berechnet, um ein Einkommen deutlich über der Armutsgrenze für eine vierköpfige Familie zu gewährleisten.
Die Änderung soll Vollzeitarbeitnehmern helfen, genug zu verdienen, um eine Familie zu ernähren und die Wohnkosten leichter zu decken.
Der festgelegte Mindestlohnsatz darf in zukünftigen Berechnungszyklen nicht gesenkt werden.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_122
Sponsor: Rep. Green, Al [D-TX-9]
Startdatum: 2021-01-04