Verbot von Wahlkampfaktivitäten für Wahlbeamte
Neue Regeln sollen das Vertrauen in Wahlen stärken, indem sie den obersten Wahlbeamten der Bundesstaaten die aktive Teilnahme an föderalen Wahlkämpfen untersagen. Das bedeutet, dass Personen, die Wahlen beaufsichtigen, nicht gleichzeitig Kandidaten unterstützen dürfen, um eine größere Unparteilichkeit des Wahlprozesses zu gewährleisten. Eine Ausnahme gilt, wenn der Beamte oder ein nahes Familienmitglied kandidiert, vorausgesetzt, sie ziehen sich von der Wahlverwaltung zurück.
Wichtige Punkte
Oberste Wahlbeamte der Bundesstaaten dürfen nicht aktiv an politischen Kampagnen für Bundesämter teilnehmen, die sie beaufsichtigen.
Verbotene Aktivitäten umfassen das Halten von Positionen in Kandidatenkomitees, die Nutzung offizieller Autorität zur Beeinflussung von Wahlergebnissen und das Sammeln von Spenden für Bundeskandidaten.
Die Regeln treten nach Dezember 2021 in Kraft und gelten für Bundeswahlen, die danach stattfinden.
Eine Ausnahme besteht, wenn der Beamte oder ein unmittelbares Familienmitglied kandidiert, vorausgesetzt, der Beamte zieht sich vollständig von allen damit verbundenen Wahlverwaltungsaufgaben zurück.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_1274
Sponsor: Rep. McBath, Lucy [D-GA-6]
Startdatum: 2021-02-24