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Änderungen der Haftung bei Infrastruktur-Bauunfällen

Dieses Gesetz ändert die Haftungsregeln für Unfälle auf staatlich finanzierten Infrastruktur-Bauprojekten. Das bedeutet, dass bei Verletzungen im Zusammenhang mit Höhe oder Schwerkraft die Gerichte prüfen werden, ob die verletzte Person zum Unfall beigetragen hat, anstatt automatisch den Eigentümer oder Auftragnehmer zu beschuldigen. Dies soll die Entwicklung der Infrastruktur erleichtern.
Wichtige Punkte
Keine automatische Haftung mehr: Eigentümer und Auftragnehmer werden nicht mehr automatisch für höhen- oder schwerkraftbedingte Unfälle bei staatlich finanzierten Projekten haftbar gemacht.
Eigenverantwortung zählt: Gerichte werden nun prüfen, ob die verletzte Person zum Unfall beigetragen hat, z.B. durch Nichtbeachtung von Sicherheitsvorschriften.
Arbeitnehmerentschädigung geschützt: Das Gesetz ändert bestehende Arbeitnehmerentschädigungsgesetze nicht, die Arbeitnehmer weiterhin schützen.
Gilt für neue Projekte: Diese Änderungen gelten für Ansprüche aus Projekten, die ab dem 1. Januar 2021 staatliche Finanzhilfen erhalten haben.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_1300
Sponsor: Rep. Jacobs, Chris [R-NY-27]
Startdatum: 2021-02-24