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Bürgerrechtsschutz: Einschränkung religiöser Ausnahmen

Dieses Gesetz stellt klar, dass Religionsfreiheit nicht zur Diskriminierung anderer oder zur Auferlegung von Überzeugungen genutzt werden darf. Es stellt sicher, dass Gesetze zum Schutz vor Diskriminierung, zur Förderung der Chancengleichheit oder zur Gewährleistung des Zugangs zur Gesundheitsversorgung nicht durch religiöse Ansprüche außer Kraft gesetzt werden können. Ziel ist es, Situationen zu verhindern, in denen die religiösen Überzeugungen einer Person anderen schaden könnten.
Wichtige Punkte
Religionsfreiheit darf Diskriminierung oder die Auferlegung von Überzeugungen nicht rechtfertigen.
Antidiskriminierungsgesetze (z.B. aufgrund von Geschlecht, Orientierung, Behinderung) haben Vorrang vor religiösen Ansprüchen.
Der Zugang zu Gesundheitsversorgung und Arbeitnehmerleistungen darf aus religiösen Gründen nicht eingeschränkt werden.
Das Gesetz soll Schäden, einschließlich Würdeschäden, verhindern, die Dritten durch die Ausübung der Religionsfreiheit entstehen.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Do No Harm Act
Drucknummer: HR 1378
Sponsor: Rep. Scott, Robert C. "Bobby" [D-VA-3]
Startdatum: 2021-02-25