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Lebenslanges Lobbying-Verbot für ehemalige Mitglieder und Beamte des Kongresses

Dieses Gesetz verbietet ehemaligen Senatoren, Mitgliedern des Repräsentantenhauses und gewählten Beamten des Kongresses, zu irgendeinem Zeitpunkt nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt Lobbyarbeit im Kongress zu betreiben. Das Verbot gilt für wissentliche Kommunikation oder das Erscheinen vor Mitgliedern oder Mitarbeitern des Kongresses mit der Absicht, im Namen einer anderen Person (außer den Vereinigten Staaten) Einfluss zu nehmen. Diese Änderungen gelten für Personen, die ihr Amt am oder nach dem Tag der Verabschiedung des Gesetzes niederlegen.
Wichtige Punkte
Ehemaligen Mitgliedern und gewählten Beamten des Kongresses ist es zu jeder Zeit nach dem Ausscheiden aus dem Amt untersagt, im Kongress Lobbyarbeit zu betreiben.
Das Verbot umfasst Kommunikation, die darauf abzielt, Mitglieder, Beamte oder Mitarbeiter des Kongresses im Namen anderer Personen zu beeinflussen.
Die Gesetzgebung gilt für Personen, die ihr Amt am oder nach dem Datum des Inkrafttretens niederlegen.
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Status: Abgelaufen
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_1412
Sponsor: Rep. Hollingsworth, Trey [R-IN-9]
Startdatum: 2021-02-26