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Antidiskriminierung und Religionsfreiheit: Neue Regeln

Dieses Gesetz erweitert den Schutz vor Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität in vielen Lebensbereichen, wie öffentlichen Einrichtungen, staatlich finanzierten Programmen, Beschäftigung und Wohnen. Gleichzeitig werden Schutzmaßnahmen für religiöse Organisationen eingeführt, damit diese weiterhin ihren Überzeugungen folgen können, insbesondere bei Adoptions- und Pflegeleistungen, und die Meinungsfreiheit am Arbeitsplatz geschützt.
Wichtige Punkte
Erweiterter Diskriminierungsschutz: Neue Bestimmungen verbieten Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität in öffentlichen Einrichtungen (z.B. Geschäfte, Banken, medizinische Dienste, Transport, Bestattungsdienste, Online-Händler mit 15+ Mitarbeitern), in staatlich finanzierten Programmen, bei der Beschäftigung und im Wohnungsbau.
Schutz der Religionsfreiheit: Das Gesetz stellt sicher, dass religiöse Organisationen, einschließlich Kirchen, Schulen und gemeinnützige Einrichtungen, weiterhin gemäß ihren religiösen Überzeugungen handeln können, auch wenn sie Bundesmittel erhalten. Dies betrifft unter anderem Beschäftigungspraktiken, Bildungsprogramme und Adoptions-/Pflegeleistungen, mit einigen Ausnahmen für rassistische Diskriminierung.
Adoptions- und Pflegeleistungen: Ein indirektes Finanzierungsprogramm wird eingeführt, das es zukünftigen Eltern ermöglicht, Adoptions- oder Pflegeagenturen, einschließlich religiöser, zu wählen. Diese Agenturen dürfen nicht aufgrund von Rasse, Hautfarbe, nationaler Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität diskriminieren, aber religiöse Agenturen können bestimmte Ausnahmen haben, wenn das Zertifikatsprogramm ausreichend finanziert ist.
Schutz vor Mobbing in Schulen: Öffentliche Grund- und weiterführende Schulen, die Bundesmittel erhalten, müssen Richtlinien zur Verhinderung von Mobbing und Belästigung von Schülern aufgrund ihrer tatsächlichen oder wahrgenommenen Rasse, Hautfarbe, nationalen Herkunft, Religion, Behinderung, Geschlecht, sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität einführen.
Anerkennung von Ehen: Das Gesetz ändert die Definition der Ehe im Bundesrecht, sodass eine Ehe anerkannt wird, wenn sie in dem Staat gültig ist, in dem sie geschlossen wurde, was auch gleichgeschlechtliche Ehen einschließt.
Arbeitsplatzschutz: Arbeitgeber dürfen nicht aufgrund von Geschlecht, sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität diskriminieren. Das Gesetz definiert auch, was eine "unzumutbare Härte" für Arbeitgeber im Kontext religiöser Anpassungen darstellt und schützt das Recht der Mitarbeiter, ihre religiösen, politischen oder moralischen Überzeugungen am Arbeitsplatz in angemessener Weise auszudrücken.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_1440
Sponsor: Rep. Stewart, Chris [R-UT-2]
Startdatum: 2021-02-26