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Waffenbausätze als Schusswaffen eingestuft

Dieses Gesetz zielt darauf ab, sogenannte „Geisterwaffen“ oder Waffenbausätze zu regulieren. Das bedeutet, dass diese Bausätze rechtlich wie fertige Schusswaffen behandelt werden. Praktisch müssen Personen, die solche Bausätze erwerben oder besitzen möchten, dieselben Anforderungen erfüllen und denselben Kontrollen unterliegen wie beim Kauf herkömmlicher Schusswaffen.
Wichtige Punkte
Waffenbausätze, aus denen eine Schusswaffe leicht zusammengebaut werden kann, gelten als Schusswaffen.
Personen, die solche Bausätze kaufen, unterliegen denselben Vorschriften und Kontrollen wie beim Kauf fertiger Schusswaffen.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_1454
Sponsor: Rep. Espaillat, Adriano [D-NY-13]
Startdatum: 2021-03-01