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Denkmal für Richterin Ruth Bader Ginsburg im Kapitol

Dieses Gesetz zielt darauf ab, die verstorbene Richterin des Obersten Gerichtshofs, Ruth Bader Ginsburg, durch die Errichtung eines Denkmals im oder auf dem Kapitolgelände zu ehren. Dies soll ihren Beitrag zum Recht und zum Kampf für Gleichheit würdigen und Bürger dazu inspirieren, sich für soziale Gerechtigkeit einzusetzen.
Wichtige Punkte
Errichtung eines Denkmals für Richterin Ruth Bader Ginsburg zur Würdigung ihres Lebens und Werkes.
Das Denkmal wird an einem prominenten Ort im Kapitol oder auf dessen Gelände aufgestellt.
Bei der Auswahl des Künstlers für das Denkmal werden Künstler aus unterrepräsentierten demografischen Gruppen berücksichtigt.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_1455
Sponsor: Rep. Frankel, Lois [D-FL-21]
Startdatum: 2021-03-01