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Steuergutschriften für verteilte Windenergie: Anreize bis zu 30 %

Das Gesetz ändert das Steuergesetzbuch, um eine Energiesteuergutschrift (bis zu 30 %) auf 'qualifizierte verteilte Windenergieanlagen' anzuwenden. Dies ersetzt den Begriff 'kleine Windenergieanlagen' und gilt für Projekte mit einer Kapazität von bis zu 10 MW. Die Gutschrift zielt auf Windturbinen für den Eigenverbrauch oder Programme zur gemeinsamen Nutzung ab.
Wichtige Punkte
Einführung einer 30%igen Steuergutschrift für die Installation von Windkraftanlagen bis zu 10 MW, wenn der Bau vor dem 1. Januar 2028 beginnt.
Die Gutschrift gilt für Systeme auf Grundstücken, deren jährlicher Energieverbrauch mindestens 50 % der von der Windkraftanlage erzeugten Energie beträgt, oder die Teil eines gemeinsamen Programms sind.
Die Definition von 'kleiner Windenergie' wird durch 'verteilte Windenergie' ersetzt, wodurch der Umfang der für Steuererleichterungen in Frage kommenden Projekte geändert wird.
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Drucknummer: 117_HR_1484
Sponsor: Rep. Blumenauer, Earl [D-OR-3]
Startdatum: 2021-03-02