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Waffenverbot für häusliche Gewalttäter und Stalker

Neue Regeln sollen Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking schützen. Sie erweitern die Definitionen von „intimer Partner“ und „Verbrechen des Stalkings“, was bedeutet, dass mehr Personen, die wegen solcher Taten verurteilt wurden, ihr Recht auf Waffenbesitz verlieren. Dies soll die Sicherheit gefährdeter Personen erhöhen.
Wichtige Punkte
Erweiterung der Definition von „intimer Partner“ um Dating-Partner und Personen, die einem Schutzbefehl unterliegen, was bedeutet, dass mehr Täter von Beziehungsgewalt vom Waffenbesitz ausgeschlossen werden.
Einführung des „Verbrechens des Stalkings“ als Grundlage für ein Waffenverbot, um belästigte und verfolgte Personen zu schützen.
Personen, die wegen Stalkings verurteilt wurden und bestimmte Bedingungen erfüllen (z.B. einen Anwalt hatten oder auf ein Geschworenengericht verzichtet haben), verlieren ihr Recht auf den Besitz von Schusswaffen.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_1494
Sponsor: Rep. Dingell, Debbie [D-MI-12]
Startdatum: 2021-03-02