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Lokale Zustimmung für Finanzierung von Atommülllagern erforderlich.

Das Gesetz untersagt dem Energieministerium Ausgaben aus dem Atommüllfonds für ein Endlager ohne eine auf Zustimmung basierende Vereinbarung. Die Finanzierung hängt von einer schriftlichen, verbindlichen Übereinkunft mit dem Gouverneur des Bundesstaates, den betroffenen lokalen Regierungen und Indianerstämmen ab. Diese Anforderung stellt sicher, dass die zuständigen Behörden dem Endlager zustimmen müssen, bevor Bundesmittel ausgegeben werden.
Wichtige Punkte
Bundesmittel für ein Atommülllager dürfen nicht ohne schriftliche Zustimmung der staatlichen, lokalen und stammesrechtlichen Regierungen ausgegeben werden.
Eine Zustimmung ist auch von angrenzenden lokalen Regierungen erforderlich, durch die der Atommüll zum Lager transportiert wird.
Die Vereinbarung über das Lager ist bindend und kann nur durch gegenseitige Zustimmung aller Parteien geändert werden.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_1524
Sponsor: Rep. Titus, Dina [D-NV-1]
Startdatum: 2021-03-02