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Erleichterte Studienkredit-Vergebung für Angestellte im öffentlichen Dienst

Dieses Gesetz erleichtert es Angestellten im öffentlichen Dienst, sich für die Vergebung von Studienkrediten zu qualifizieren. Es erlaubt, dass die ersten 60 monatlichen Zahlungen, die unter jedem Rückzahlungsplan geleistet wurden, auf die erforderlichen 120 Zahlungen angerechnet werden. Dies bedeutet, dass Angestellte im öffentlichen Dienst schneller eine Schuldenstreichung erhalten können, auch wenn sie ursprünglich nicht in einem speziellen Rückzahlungsplan waren.
Wichtige Punkte
Die ersten 60 Studienkredit-Zahlungen, unabhängig vom Rückzahlungsplan, werden auf die 120-Zahlungsanforderung für die Kreditvergebung angerechnet.
Diese Änderung gilt für Kreditnehmer, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes weniger als 120 Zahlungen geleistet haben.
Das Bildungsministerium wird berechtigte Kreditnehmer über diese Änderung und Optionen zur Änderung des Rückzahlungsplans informieren.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_1633
Sponsor: Rep. Foster, Bill [D-IL-11]
Startdatum: 2021-03-08