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Verlängerung der Erstattung von bezahltem Urlaub für Bundesauftragnehmer

Dieses Gesetz verlängert ein Programm, das es Bundesbehörden ermöglicht, ihren Auftragnehmern die Kosten für bezahlten Urlaub zu erstatten, der Mitarbeitern oder Subunternehmern gewährt wurde, die aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht arbeiten konnten. Diese Unterstützung für Auftragnehmer ist nun bis zum 30. September 2021 verfügbar, anstatt 2020 zu enden.
Wichtige Punkte
Bundesbehörden können Auftragnehmern weiterhin Kosten für COVID-bedingten bezahlten Urlaub erstatten.
Die Frist für diese Erstattungsbefugnis wird bis zum 30. September 2021 verlängert.
Dies hilft Auftragnehmern, Kosten zu decken, und unterstützt Arbeitnehmer, die von der Pandemie betroffen sind.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_1668
Sponsor: Rep. Wittman, Robert J. [R-VA-1]
Startdatum: 2021-03-08