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Neue Abzugsmöglichkeit für Spenden für Nicht-Einzelveranlagende

Dieses Gesetz ermöglicht Personen, die keine Einzelabzüge geltend machen, einen teilweisen Abzug für Spenden. Diese Änderung gilt für die Steuerjahre 2021 und 2022 und soll die Unterstützung wohltätiger Organisationen fördern.
Wichtige Punkte
Sie können Spenden abziehen, auch wenn Sie keine anderen Abzüge einzeln geltend machen.
Der Abzugsbetrag ist auf ein Drittel Ihres Standardabzugs begrenzt.
Diese Änderung gilt für die Steuerjahre 2021 und 2022.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_1704
Sponsor: Rep. Pappas, Chris [D-NH-1]
Startdatum: 2021-03-09