3-Tage-Wartezeit für Handfeuerwaffen: Sicherheit und Ausnahmen
Das neue Gesetz führt eine obligatorische 3-tägige Wartezeit für den Erhalt einer Handfeuerwaffe ein, die sowohl für Käufe bei lizenzierten Händlern als auch für private Übertragungen gilt. Dies soll die Sicherheit erhöhen, indem eine Bedenkzeit gewährt wird. Ausnahmen bestehen jedoch für Strafverfolgungsbehörden, nahe Verwandte und in Situationen unmittelbarer Gefahr.
Wichtige Punkte
Obligatorische 3-tägige Wartezeit für den Erhalt einer Handfeuerwaffe nach Kauf oder Übertragung.
Die Wartezeit gilt sowohl für Käufe in Geschäften als auch für private Transaktionen zwischen Personen.
Ausnahmen von der Wartezeit umfassen Beamte, Militärpersonal, Sicherheitspersonal sowie Leihgaben zwischen engen Familienmitgliedern.
Eine sofortige Übergabe der Waffe ist zur Abwendung unmittelbarer Todesgefahr oder schwerer Körperverletzung zulässig.
Temporäre Übertragungen sind auf Schießständen, bei der Jagd oder in Anwesenheit des Übertragenden erlaubt.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_1752
Sponsor: Rep. Krishnamoorthi, Raja [D-IL-8]
Startdatum: 2021-03-10