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Keine Steuergelder für Abtreibungen und volle Offenlegung der Versicherungen

Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Verwendung von Bundessteuergeldern für Abtreibungen und Krankenversicherungspläne, die Abtreibungen abdecken, zu verbieten. Dies bedeutet, dass Bundesmittel, einschließlich Steuergutschriften für Krankenversicherungen, nicht zur Deckung der Kosten für Abtreibungen verwendet werden dürfen, außer in Fällen von Vergewaltigung, Inzest oder zur Rettung des Lebens der Mutter. Darüber hinaus müssen Versicherungspläne ihren Abtreibungsversicherungsschutz und alle damit verbundenen Zuschläge klar offenlegen.
Wichtige Punkte
Bundessteuergelder dürfen nicht für Abtreibungen oder Krankenversicherungspläne, die diese abdecken, verwendet werden.
Ausnahmen von der Finanzierung umfassen Abtreibungen bei Vergewaltigung, Inzest oder wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist.
Versicherer müssen klar angeben, ob ihre Pläne Abtreibungen abdecken und ob zusätzliche Gebühren anfallen.
Einzelpersonen und Arbeitgeber können weiterhin separate Abtreibungsversicherungen abschließen, jedoch ohne Bundessteuergutschriften.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_18
Sponsor: Rep. Smith, Christopher H. [R-NJ-4]
Startdatum: 2021-02-05