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COVID-19 Miet- und Hypothekenzahlungs-Aussetzung und Schuldenerlass

Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, Miet- und Hypothekenzahlungen während des COVID-19-Notstands auszusetzen und aufgelaufene Schulden aus diesem Zeitraum zu erlassen. Er sieht auch die Einrichtung von Hilfsfonds für Vermieter und Kreditgeber vor, um Einkommensverluste auszugleichen, sowie einen Fonds für den Erwerb von bezahlbarem Wohnraum.
Wichtige Punkte
Aussetzung von Miet- und Hypothekenzahlungen bis zum 1. April 2022, ohne Gebühren, Strafen oder negative Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit.
Erlass aller aufgelaufenen Miet- und Hypothekenschulden vom 13. März 2020 bis zum 1. April 2022, ohne Beeinträchtigung der Kreditwürdigkeit.
Einrichtung von Hilfsfonds für Vermieter und Kreditgeber zur Erstattung ausgesetzter oder erlassener Zahlungen, unter Bedingungen wie Mietpreisbindung und Antidiskriminierungsregeln.
Schaffung eines Fonds für den Erwerb von bezahlbarem Wohnraum, um berechtigten Einrichtungen den Kauf von Mehrfamilienhäusern für bezahlbaren Wohnraum zu ermöglichen.
Möglichkeit für Einzelpersonen, rechtliche Schritte gegen Vermieter oder Hypothekengeber einzuleiten, die diese Rechte verletzen, mit potenziellen Schadensersatzansprüchen und Bußgeldern.
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Abgelaufen
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Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_1847
Sponsor: Rep. Omar, Ilhan [D-MN-5]
Startdatum: 2021-03-11